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Sozialarbeit/Sozialdienste |
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Die Sozial- und Rehaberatung setzt zu einem konkreten Problem der Patienten und ihrer Angehörigen unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation ein zielgerichtetes, prozesshaftes und organisiertes Handeln in Gang und erarbeitet somit einen individuellen Lösungsansatz, den alle Beteiligten mittragen können.
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Die Mitarbeiterinnen der Sozial- und Rehaberatung beraten Patienten und ihre Angehörigen bei allen sozialrechtlichen und beruflichen Problemen sowie der Sicherung der Nachsorge nach gesetzlichen Vorschriften wie z. B. Schwerbehindertengesetz, Pflegeversicherungsgesetz, SGB IX, Betreuungsgesetz. Zusammen mit den Ärzten, Therapeuten und Mitarbeitern der Pflege bereiten sie den Übergang von der Klinik nach Hause vor. Sie geben Unterstützung bei der Vermittlung von ambulanten Diensten, bei der Suche nach geeigneten Alten- und Pflegeheimplätzen, sind behilflich bei der Kostenklärung und der Einleitung von Betreuungsverfahren nach § 1896. Sie leiten vorbereitende Gespräche zur beruflichen Wiedereingliederung mit LVA- und BfA-Beratern in der Klinik ein.
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